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Gestützt auf die Bekanntmachungen im amtlichen Publikationsorgan "Liestal aktuell" wurden auf der...
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Veranstaltungen
1. Auguscht Sichtere Lieschtel
Wednesday, 01 August 2012
Die traditionelle Bundesfeier in und um die Chornschüüre auf Sichtern. Beginn: 17.00 Uhr; Dauer...
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Aufgaben
Einbürgerungswesen
Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht für Liestal. Das Gemeindebürgerrecht ist Voraussetzung, um das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen: Wer in Liestal wohnhaft ist und den Schweizerpass erhalten will, muss bei der Bürgergemeinde Liestal ein Einbürgerungsverfahren absolvieren. Voraussetzung für die Aufnahme ins Liestaler Bürgerrecht sind ein guter Leumund, eine gute Integration (inklusive Wohnsitzdauer), geordnete finanzielle Verhältnisse und ein Bekenntnis zu den Rechtsgrundlagen, Sitten und Gebräuchen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft. Die Voraussetzungen werden vom Bürgerrat anlässlich eines Integrationsgespräches mit den Einbürgerungswilligen geprüft. Das Einbürgerungsverfahren dauert ein bis drei Jahre und kostet je nach Aufwand auf Gemeindeeebene zwischen CHF 1'500.00 bis CHF 2'000.00. Hinzu kommen Kosten für die Beschaffung der Dokumente und Nachweise sowie die Kosten der kantonalen Einbürgerung.
Schweizerinnen und Schweizer, die das Kantons- oder nur das Gemeindebürgerrecht Liestals erwerben möchten, absolvieren ebenfalls ein Einbürgerungsverfahren. Dieses erfolgt aber ohne Integrationsgespräch und dauert meist nur wenige Monate. Die Kosten auf Gemeindeebene liegen bei CHF 500.00 bis CHF 1'000.00. Gelegentlich führt die Bürgergemeinde auch „Einbürgerungsaktionen“ durch, bei denen sich langjährige Einwohnerinnen und Einwohner vergünstigt oder gratis einbürgern lassen können.
Ehrenbürgerrecht: Der Bürgergemeinde fällt auch das alleinige Recht zu, Liestaler Ehrenbürgerrechte zu vergeben. Diese sehr seltene Ehre wird an Personen verliehen, die sich um Liestal ganz besonders verdient gemacht haben. Vorschläge/Anträge für die Vergabe eines Ehrenbürgerrechtes sind an den Bürgerrat zu richten.
Beachten Sie auch die Informationen unter der Rubrik „Einbürgerung“.
Kultur, Brauchtum, Veranstaltungen
Die Bürgergemeinde fördert und erhält das Brauchtum und die kulturellen Eigenheiten Liestals. Sie unterstützt verschiedene Veranstaltungen durch aktive Mitwirkung, administrative Betreuung oder durch finanzielle Beiträge. Auch Institutionen, die sich um das Liestaler Brauchtum und das kulturelle Erbe Liestals bemühen, werden von der Bürgergemeinde unterstützt.
Unter der Regie der Bürgergemeinde werden durchgeführt: Der Liestaler Banntag (jeweils am Montag vor Auffahrt), der Maibummel (jeweils am 1. Mai) und die 1. August-Feier. Wichtige Beiträge leistet die Bürgergemeinde an den Chienbesen-Umzug, ans Maientänzli, an die Kulturnacht „Lichtblicke“ und an die Liestaler Weihnachtsbeleuchtung. Daneben werden fallweise Museums-Ausstellungen, besondere Kultur-Aufführungen oder Jubiläen kultureller Organisationen in Liestal unterstützt. Nicht in den Aufgabenbereich der Bürgergemeinde fallen sportliche Veranstaltungen und Organisationen.
Wald und Forstwirtschaft
Die Bürgergemeinde Liestal hat den grössten, zusammenhängenden Waldbesitz in der Nordwestschweiz. Rund 1'024 Hektaren Wald im Liestaler Bann gehören der Bürgergemeinde. Der seit 1847 bestehende Forstbetrieb steht unter Leitung eines Forstingenieurs. Er pflegt und bewirtschaftet die grossen Wälder und trägt dabei den vielfältigen Ansprüchen an den Wald Rechnung. Erholungsräume gehören ebenso zum Wald wie Naturschutzzonen (siehe Beispiel Aufwertungen dank der Deponie Höli), Schutzwälder in Steinschlaggebieten, Quellschutzgebiete und grossflächige „Wirtschaftswälder“, wo vor allem Holz als Rohstoff und Energieträger produziert und geerntet wird. Der Wald ist mit über 85 km lastwagenfahrbaren Waldwegen gut erschlossen. Der Liestaler Forstbetrieb ist mit rund zehn Mitarbeitenden und einer guten maschinellen Ausrüstung recht schlagkräftig ausgestattet. Er bildet auch Forstwart-Lehrlinge aus. Haupterträge des Forstbetriebes bilden die Verkäufe von Stammholz, Industrieholz und Brennholz sowie Hackschnitzeln für Holzschnitzelfeuerungen. Daneben betreibt er einen Forstwerkhof, wo ganzjährig Brennholz und verschiedene Gartenbauhölzer und weitere Forstprodukte angeboten werden. Auch forstliche Dienstleistungen wie Baumschnitt, Baumpflege und Gartenholzerei werden angeboten. Schliesslich werden auch Dekorationsäste, Deckäste und Weihnachtsbäume im Forstbetrieb produziert und verkauft.
Liegenschaften und Grundbesitz
Nebst grossen Waldflächen hat die Bürgergemeinde auch weiteren, grossen Grundbesitz: 45 Hektaren Landwirtschaftsland, 17 Hektaren Bauland, die im Baurecht abgegeben sind, und 6 Hektaren unbebaubares Land. Das Landwirtschaftsland liegt grossenteils im Gebiet Sichtern/Talacker, die Baurechtsparzellen im Altmarkt (Gewerbe), im Gitterli (Sportanlagen), im Heidenloch (Wohnhäuser), an der Arisdörferstrasse (Wohnbauten und ein Alters- und Pflegeheim) sowie im Goldbrunnen (Wohnhäuser). Zum Besitz der Bürgergemeinde gehören auch Flächen des Waffenplatzes und der Schiessanlage Sichtern.
Liegenschaften der Bürgergemeinde sind das landwirtschaftliche Hofgut Talacker, das nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Hofgut Sichtern, das Restaurant Sichternhof, der Getreidespeicher Sichtern, ein Mehrfamilienhaus an der Rosenstrasse, die Gebäude des Forstbetriebes und zahlreiche Kleinbauten im Waldgebiet.
Deponien
Seit 1948 stellt die Bürgergemeinde kleine Teilflächen ihres Waldareals zur Verfügung, um darauf geordnete Deponien (Lindenstock, Elbisgraben und Höli) für verschiedene Abfallarten zu betreiben. 2010 wurde die Inertstoffeponie Höli im gleichnamigen Waldgebiet eröffnet. 14,17 Hektaren Wald werden hier in Etappen gerodet, um während Jahrzenten die sichere Deponierung von Aushub und mineralischen Bauabfällen zu ermöglichen. Die Rodungs-, Bau und Betriebsbewilligung waren an eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Mutation des Zonenplanes gebunden. Eine Voraussetzung für die Deponie-Bewilligung war die Festlegung von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
Alle Deponien waren und sind für die Bürgergemeinde eine wichtige Einnahmequelle, um die hohen ungedeckten Kosten des Forstbetriebes, insbesondere für die Schutz- und Erholungsleistungen und die Öffentlichkeitsarbeit, tragen zu können.
Finanzhaushalt
Die Bürgergemeinde ist gesetzlich verpflichtet, einen gesunden Finanzhaushalt zu führen. Mit einer jährlich nachgeführten Fünf-Jahres-Planung, einem jährlichen Voranschlag und einem jährlichen Leistungsausweis in Form der Jahresrechnung und des Jahresberichtes sorgt die Bürgergemeinde für die nötigen Steuerungsinstrumente und bietet der Bürgerin und dem Bürger Transparenz. Haupteinnahmequellen sind die Baurechtszinsen, die Holzverkäufe, die Holzhackschnitzellieferungen und die Deponieeinnahmen. Deutlich kleinere Bedeutung haben forstliche Dienstleistungen, der Werkhofverkauf und die Mieteinnahmen aus den Liegenschaften. Das Einbürgerungswesen ist selbsttragend. Auf der Ausgabenseite überwiegen der Lohn- und Maschinenkosten des Forstbetriebs und die Verwaltungskosten für die Bürgergemeinde. Bescheidener sind die Ausgaben für Kultur/Brauchtum, für Öffentlichkeitsarbeit und für den Liegenschaftsunterhalt.
1994 bis 2007 erlebte die Bürgergemeinde eine finanzielle „Durststrecke“ mit mehrheitlich defizitären Jahresergebnissen. In diesen Jahren nahmen die Eigenkapitalbasis und der Bestand des Forstreservefonds deutlich ab. Die Bürgergemeinde war gezwungen, in vielen Bereichen zu sparen. Ab 2008 werden positive Rechnungsabschlüsse eine Konsolidierung der Finanzlage herbeiführen und auch wieder grössere Sanierungen und Investitionen ermöglichen. 2008 musste die Bürgergemeinde erstmals in Ihrer Geschichte Fremdkapital aufnehmen, um die Sanierung und den Anbau beim Restaurant Sichternhof finanzieren zu können.
Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht für Liestal. Das Gemeindebürgerrecht ist Voraussetzung, um das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen: Wer in Liestal wohnhaft ist und den Schweizerpass erhalten will, muss bei der Bürgergemeinde Liestal ein Einbürgerungsverfahren absolvieren. Voraussetzung für die Aufnahme ins Liestaler Bürgerrecht sind ein guter Leumund, eine gute Integration (inklusive Wohnsitzdauer), geordnete finanzielle Verhältnisse und ein Bekenntnis zu den Rechtsgrundlagen, Sitten und Gebräuchen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft. Die Voraussetzungen werden vom Bürgerrat anlässlich eines Integrationsgespräches mit den Einbürgerungswilligen geprüft. Das Einbürgerungsverfahren dauert ein bis drei Jahre und kostet je nach Aufwand auf Gemeindeeebene zwischen CHF 1'500.00 bis CHF 2'000.00. Hinzu kommen Kosten für die Beschaffung der Dokumente und Nachweise sowie die Kosten der kantonalen Einbürgerung.
Schweizerinnen und Schweizer, die das Kantons- oder nur das Gemeindebürgerrecht Liestals erwerben möchten, absolvieren ebenfalls ein Einbürgerungsverfahren. Dieses erfolgt aber ohne Integrationsgespräch und dauert meist nur wenige Monate. Die Kosten auf Gemeindeebene liegen bei CHF 500.00 bis CHF 1'000.00. Gelegentlich führt die Bürgergemeinde auch „Einbürgerungsaktionen“ durch, bei denen sich langjährige Einwohnerinnen und Einwohner vergünstigt oder gratis einbürgern lassen können.
Ehrenbürgerrecht: Der Bürgergemeinde fällt auch das alleinige Recht zu, Liestaler Ehrenbürgerrechte zu vergeben. Diese sehr seltene Ehre wird an Personen verliehen, die sich um Liestal ganz besonders verdient gemacht haben. Vorschläge/Anträge für die Vergabe eines Ehrenbürgerrechtes sind an den Bürgerrat zu richten.
Beachten Sie auch die Informationen unter der Rubrik „Einbürgerung“.
Kultur, Brauchtum, Veranstaltungen
Die Bürgergemeinde fördert und erhält das Brauchtum und die kulturellen Eigenheiten Liestals. Sie unterstützt verschiedene Veranstaltungen durch aktive Mitwirkung, administrative Betreuung oder durch finanzielle Beiträge. Auch Institutionen, die sich um das Liestaler Brauchtum und das kulturelle Erbe Liestals bemühen, werden von der Bürgergemeinde unterstützt.
Unter der Regie der Bürgergemeinde werden durchgeführt: Der Liestaler Banntag (jeweils am Montag vor Auffahrt), der Maibummel (jeweils am 1. Mai) und die 1. August-Feier. Wichtige Beiträge leistet die Bürgergemeinde an den Chienbesen-Umzug, ans Maientänzli, an die Kulturnacht „Lichtblicke“ und an die Liestaler Weihnachtsbeleuchtung. Daneben werden fallweise Museums-Ausstellungen, besondere Kultur-Aufführungen oder Jubiläen kultureller Organisationen in Liestal unterstützt. Nicht in den Aufgabenbereich der Bürgergemeinde fallen sportliche Veranstaltungen und Organisationen.
Wald und Forstwirtschaft
Die Bürgergemeinde Liestal hat den grössten, zusammenhängenden Waldbesitz in der Nordwestschweiz. Rund 1'024 Hektaren Wald im Liestaler Bann gehören der Bürgergemeinde. Der seit 1847 bestehende Forstbetrieb steht unter Leitung eines Forstingenieurs. Er pflegt und bewirtschaftet die grossen Wälder und trägt dabei den vielfältigen Ansprüchen an den Wald Rechnung. Erholungsräume gehören ebenso zum Wald wie Naturschutzzonen (siehe Beispiel Aufwertungen dank der Deponie Höli), Schutzwälder in Steinschlaggebieten, Quellschutzgebiete und grossflächige „Wirtschaftswälder“, wo vor allem Holz als Rohstoff und Energieträger produziert und geerntet wird. Der Wald ist mit über 85 km lastwagenfahrbaren Waldwegen gut erschlossen. Der Liestaler Forstbetrieb ist mit rund zehn Mitarbeitenden und einer guten maschinellen Ausrüstung recht schlagkräftig ausgestattet. Er bildet auch Forstwart-Lehrlinge aus. Haupterträge des Forstbetriebes bilden die Verkäufe von Stammholz, Industrieholz und Brennholz sowie Hackschnitzeln für Holzschnitzelfeuerungen. Daneben betreibt er einen Forstwerkhof, wo ganzjährig Brennholz und verschiedene Gartenbauhölzer und weitere Forstprodukte angeboten werden. Auch forstliche Dienstleistungen wie Baumschnitt, Baumpflege und Gartenholzerei werden angeboten. Schliesslich werden auch Dekorationsäste, Deckäste und Weihnachtsbäume im Forstbetrieb produziert und verkauft.
Liegenschaften und Grundbesitz
Nebst grossen Waldflächen hat die Bürgergemeinde auch weiteren, grossen Grundbesitz: 45 Hektaren Landwirtschaftsland, 17 Hektaren Bauland, die im Baurecht abgegeben sind, und 6 Hektaren unbebaubares Land. Das Landwirtschaftsland liegt grossenteils im Gebiet Sichtern/Talacker, die Baurechtsparzellen im Altmarkt (Gewerbe), im Gitterli (Sportanlagen), im Heidenloch (Wohnhäuser), an der Arisdörferstrasse (Wohnbauten und ein Alters- und Pflegeheim) sowie im Goldbrunnen (Wohnhäuser). Zum Besitz der Bürgergemeinde gehören auch Flächen des Waffenplatzes und der Schiessanlage Sichtern.
Liegenschaften der Bürgergemeinde sind das landwirtschaftliche Hofgut Talacker, das nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Hofgut Sichtern, das Restaurant Sichternhof, der Getreidespeicher Sichtern, ein Mehrfamilienhaus an der Rosenstrasse, die Gebäude des Forstbetriebes und zahlreiche Kleinbauten im Waldgebiet.
Deponien
Seit 1948 stellt die Bürgergemeinde kleine Teilflächen ihres Waldareals zur Verfügung, um darauf geordnete Deponien (Lindenstock, Elbisgraben und Höli) für verschiedene Abfallarten zu betreiben. 2010 wurde die Inertstoffeponie Höli im gleichnamigen Waldgebiet eröffnet. 14,17 Hektaren Wald werden hier in Etappen gerodet, um während Jahrzenten die sichere Deponierung von Aushub und mineralischen Bauabfällen zu ermöglichen. Die Rodungs-, Bau und Betriebsbewilligung waren an eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Mutation des Zonenplanes gebunden. Eine Voraussetzung für die Deponie-Bewilligung war die Festlegung von ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
Alle Deponien waren und sind für die Bürgergemeinde eine wichtige Einnahmequelle, um die hohen ungedeckten Kosten des Forstbetriebes, insbesondere für die Schutz- und Erholungsleistungen und die Öffentlichkeitsarbeit, tragen zu können.
Finanzhaushalt
Die Bürgergemeinde ist gesetzlich verpflichtet, einen gesunden Finanzhaushalt zu führen. Mit einer jährlich nachgeführten Fünf-Jahres-Planung, einem jährlichen Voranschlag und einem jährlichen Leistungsausweis in Form der Jahresrechnung und des Jahresberichtes sorgt die Bürgergemeinde für die nötigen Steuerungsinstrumente und bietet der Bürgerin und dem Bürger Transparenz. Haupteinnahmequellen sind die Baurechtszinsen, die Holzverkäufe, die Holzhackschnitzellieferungen und die Deponieeinnahmen. Deutlich kleinere Bedeutung haben forstliche Dienstleistungen, der Werkhofverkauf und die Mieteinnahmen aus den Liegenschaften. Das Einbürgerungswesen ist selbsttragend. Auf der Ausgabenseite überwiegen der Lohn- und Maschinenkosten des Forstbetriebs und die Verwaltungskosten für die Bürgergemeinde. Bescheidener sind die Ausgaben für Kultur/Brauchtum, für Öffentlichkeitsarbeit und für den Liegenschaftsunterhalt.
1994 bis 2007 erlebte die Bürgergemeinde eine finanzielle „Durststrecke“ mit mehrheitlich defizitären Jahresergebnissen. In diesen Jahren nahmen die Eigenkapitalbasis und der Bestand des Forstreservefonds deutlich ab. Die Bürgergemeinde war gezwungen, in vielen Bereichen zu sparen. Ab 2008 werden positive Rechnungsabschlüsse eine Konsolidierung der Finanzlage herbeiführen und auch wieder grössere Sanierungen und Investitionen ermöglichen. 2008 musste die Bürgergemeinde erstmals in Ihrer Geschichte Fremdkapital aufnehmen, um die Sanierung und den Anbau beim Restaurant Sichternhof finanzieren zu können.




