Ersatzwahl Bürgergemeindepräsidium

Die Anordnung der Ersatzwahl für das Präsidium der Bürgergemeinde hat der Bürgerrat an seiner Sitzung vom 8.4.2025 auf das Wahl- und Abstimmungswochenende vom 28.9.2025 festgelegt. Gemäss § 15 der Bürgergemeindeordnung ist die Stille Wahl bei der Urnenwahl des Bürgergemeindepräsidiums möglich.

Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Bürgergemeindepräsidiums sind bis spätestens 28. Juli 2025 um 12 Uhr (Posteingang, Abgabe) bei der Bürgergemeinde Liestal, Rosenstr. 14, 4410 Liestal, einzureichen.

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