Gestützt auf die Bekanntmachungen im amtlichen Publikationsorgan „Liestal aktuell“ wurden auf der Bürgergemeinde-Verwaltung Liestal die Wahlvorschläge für das Bürgergemeindepräsidium und Ersatzwahl der Bürgerkommission (1) für die Amtsperiode 01.07.2025 bis 30.06.2028 eingereicht.
Bürgergemeindepräsidium
Nachdem nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Bürgergemeindepräsidium bis am 28.07.2025, 12:00 h eingegangen ist, wird die Urnenwahl vom 28.09.2025 widerrufen und vom Recht der Stillen Wahl Gebrauch gemacht (§ 15, Abs. 5 und § 22, Abs. 2 der Gemeindeordnung Bürgergemeinde Liestal).
Gewählt ist folgende Person mit Wohnsitz in Liestal: Thür Franz, 28.05.1966, parteilos
Nach ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist – gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte – innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses hat die Bürgerkommission die Wahl des Bürgergemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2025–2028 erwahrt.
Bürgerkommission (1) Ersatzwahl (in alphabetischer Reihenfolge)
An der Urne wird am 28. September 2025 ein Mitglied in die Bürgerkommission gewählt. Wählbar sind nach dem Majorzverfahren alle stimmberechtigten Personen mit Liestaler Gemeindebürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Die Bürgergemeinde- und Stadtverwaltung Liestal haben die Wahlvorschläge in Bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit der Kandidaten sowie die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und in Ordnung befunden. Folgende Wahlvorschläge liegen vor:
- Fallegger Urs, 09.08.1964, parteilos (neu)
- Hügin Markus, 21.07.1963, SVP (neu)
- Schäfer Matthias, 27.06.1969, SP (neu)
Allfällige Nachwahlen finden am 30. November 2025 statt, wobei die Wahlvorschläge bei der Bürgergemeinde-Verwaltung Liestal bis am 06. Oktober 2025 (12.00 h) einzureichen wären.
Hinweise: Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten zwischen dem 01.09. und 06.09.2025 per Post zugestellt. Liestaler Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in anderen Baselbieter Gemeinden erhalten die Unterlagen nur, wenn sie dies bei der Bürgergemeinde-Verwaltung verlangen. Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die die Wahlunterlagen bis zum 06.09.2025 nicht erhalten haben, melden sich bitte bis spätestens 08.09.2025.
www.bgliestal.ch/Aktuelles/Wahlen