Gestützt auf die Bekanntmachung im amtlichen Publikationsorgan «Liestal aktuell» wurde auf der Bürgergemeindeverwaltung Liestal ein Wahlvorschlag für die Ersatzwahl eines Bürgerratmitglieds für die Amtsperiode 1.7.2025 bis 30.6.2028 eingereicht. Die Bürgergemeinde- und die Stadtverwaltung Liestal haben den Wahlvorschlag in Bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit des Kandidaten sowie die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und für richtig befunden.
Stille Wahl
Nachdem bis zum Eingabetermin ein Wahlvorschlag für den Bürgerrat eingegangen ist, wird die Urnenwahl vom 18.5.2025 widerrufen und vom Recht der Stillen Wahl Gebrauch gemacht (§ 15, Abs. 5, Gemeindeordnung Bürgergemeinde Liestal).
Gewählt ist folgende Person, mit Wohnsitz in Liestal:
Lukas Heinzelmann, geb. 10.1.1981, SVP (aktuell noch Büko-Mitglied)
Die Stille Wahl von Lukas Heinzelmann wurde von der Bürgerkommission per Zirkularbeschluss (24. März 2025) erwahrt.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind gem. § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft einzureichen.