Einbürgerungen

Dreigeteiltes Bürgerrecht

In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie Liestaler oder Liestalerin werden möchten, sind deshalb bis zu drei Gemeinwesen involviert. Immer beteiligt beim Einbürgerungsentscheid ist die Bürgergemeinde Liestal.

Die Einbürgerungen gehören zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinde. Die Politik, die dabei verfolgt wird, ist ebenso gewissenhaft wie aufgeschlossen. 

Fragen und Auskünfte

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter
061 927 60 10 oder mit einem Mail an denise.galliker@bgliestal.ch.

 

Telefonisch erreichen Sie Frau Galliker
in der Regel wie folgt

Dienstag von 8:30 – 12:00 und 13:30 – 16:45
Mittwoch und Donnerstag von 13:30 – 16:45

Einreichen an:

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen originalen Unterlagen an folgende Adresse ein:

Amt für Migration und Bürgerrecht
Bürgerrecht
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln

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